Der Europastandard unterscheidet sich im wesentlichen in folgenden Punkten vom deutschen Standard:
1. Das Höchstgewicht darf bis 3,5 kg betragen.
2. Die Position “Kopf und Ohr” wird extra gewertet, dafür werden die Positionen “Zwischenfarbe” und “Deckfarbe” als eine Position zusammengefasst.
3. Das Erscheinungsbild ist in allen Farbpositionen wesentlich heller. Dies ist auch damit zu begründen, dass die Zwischenfarbe nicht wie im deutschen Standard auf 6-8 mm festgelegt ist, sondern etwa die Hälfte der Haarlänge ausmachen soll.
Dies Ergibt folgende Rechnung: Gesamt-Haarlänge ca. 32 mm minus Grannenhaare ca. 6 mm ergibt eine restliche Haarlänge von ca. 26 mm. Davon soll die Unterfarbe etwa die Hälfte betragen. Bleibt für die Zwischenfabe ca. 12-13 mm übrig!!!
Auszug aus dem Europastandard:
Eines der aussagekräftigsten Bilder:
Dieses Bild stammt aber nicht, wie vermutet aus dem Europäischen Standard, sondern aus dem Schweizer Standard.
Zum Vergleich: Deutscher Deilenaar-Rammler (mit schlechter Ohrenhaltung)